AGB, Dreikraft GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Dreikraft und den Mitgliedern geschlossen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Mitglieder werden nicht anerkannt, es sei denn, das Fitnessstudio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudio kommt durch das vollständige Ausfüllen und Bestätigen der Mitgliedschaft durch das Mitglied über die Homepage der Dreikraft zustande. Mit Abschluss der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die Geltung dieser AGB an. Das Mitglied ist berechtigt, die abgeschlossene Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform.

3. Hausordnung und Nutzung der Einrichtungen
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung des Fitnessstudios zu beachten. Diese hängt gut sichtbar im Fitnessstudio aus und ist auf der Website des Dreikraft Studios als PDF zum Download online. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung, hat Dreikraft das Recht, ein Hausverbot auszusprechen oder die Mitgliedschaft zu kündigen. Die Einrichtungen und Geräte des Fitnessstudios dürfen nur in einem ordnungsgemäßen Zustand und gemäß den Anweisungen des Personals genutzt werden. In den Trainingsbereichen ist eine angemessene Lautstärke zu wahren. Die Verwendung von persönlichen Musikabspielgeräten ist nur mit Kopfhörern gestattet. Lautstarke Unterhaltungen, lautes Schreien/ Stöhnen oder das laute Abspielen von Musik sind zu unterlassen, um den Trainingsfrieden zu bewahren.

4. Dauer der Mitgliedschaft / Kündigung
Der Vertrag ist für die vereinbarte Mindestlaufzeit verbindlich. Die Mitgliedschaft ist unter Einhaltung der im Mitgliedsvertrag genannten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Nach Beendigung der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und ist währenddessen mit einer Frist von einem Monat kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Jede Kündigung bedarf der Textform.

5. Zahlung der Beiträge
Die Höhe des monatlichen Beitrags richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaft und kann dem Mitgliedsvertrag des Mitglieds entnommen werden. Die vereinbarten Beiträge sind monatlich vom Mitglied im Voraus zu entrichten. Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug um mehr als zwei Monatsbeiträge ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch Dreikraft möglich und der noch offene Gesamtbetrag der laufenden Mitgliedschaft wird als Schadensersatzanspruch geltend gemacht und eingezogen. Bei vom Mitglied verschuldeten Rücklastschriften berechnen wir dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren zzgl. Mahngebühren. Das Dreikraft Mitglied hat der Änderungen seiner Bankverbindung oder Anschrift unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

6. Aktivierungsgebühr und Berechtigungskarte
Bei Aktivierung der gewählten Mitgliedschaft wird dem Mitglied eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 35,00 € berechnet. Darin ist die Berechtigungskarte für den Zugang zum Studio enthalten. Dieser Chip ist nicht übertragbar. Jeder Verlust der Berechtigungskarte ist Dreikraft sofort zu melden. Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihren Chip bei jedem Besuch des Studios zum Check-In zu verwenden. Dies ist aus versicherungsrechtlichen Gründen notwendig, um den Versicherungsschutz während des Trainings zu gewährleisten.

7. Übertragbarkeit und Schadensersatz
Die Mitgliedschaft bei Dreikraft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die Berechtigungskarte nur persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 €. Soweit die dem Mitglied überlassene Berechtigungskarte durch einen von ihm zu vertretender Umstand durch Dritte missbraucht wird, und hierdurch Dreikraft Schaden entsteht, werden die entsprechenden Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied geltend gemacht.

8. Verlust und Haftung
Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie Wertgegenstände oder Geld wird die Haftung durch Dreikraft ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Dreikraft. Zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

9. Schließfächer
Schließfächer stehen den Mitgliedern während der Trainingszeit zur Verfügung und sind nach jedem Training zu leeren. Das Fitnessstudio übernimmt keine Haftung für Wertsachen oder persönliche Gegenstände, die im Schließfach aufbewahrt werden.

10. Stilllegung der Mitgliedschaft
Erkrankungen und eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen entbinden den Kunden nicht von den Verpflichtungen dieser Vereinbarung. Bei Erkrankung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine Ruhe-Vereinbarung mit dem Studio vereinbart werden. Das ärztliche Attest muss die Dauer der Erkrankung beinhalten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die Ruhezeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Videoüberwachung
Zur Sicherheit unserer Mitglieder und zum Schutz des Eigentums erfolgt in unseren Fitnessstudios eine Videoüberwachung der öffentlichen Bereiche. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zum Zweck der Sicherheitsüberwachung verwendet, gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nach 48 Stunden automatisch gelöscht, sofern keine relevanten Vorfälle vorliegen.

12. Gesundheits- und Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko. Mitglieder bestätigen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, das angebotene Trainingsprogramm zu absolvieren. Das Fitnessstudio haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die durch das Training entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fitnessstudios zurückzuführen.

13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Sowie bei berechtigtem Interesse an einen Anwalt oder Inkasso-Unternehmen.

14. Umkleidekabinen und sanitäre Anlagen
Die Umkleidekabinen, sanitären Anlagen und Duschen sind ausschließlich für Mitglieder des Fitnessstudios bestimmt und sollten stets sauber und ordentlich hinterlassen werden.

15. Nutzung von gebuchten Optionen
Die Nutzung der verschiedenen Studiobereiche beschränken sich ausschließlich auf die individuell enthaltenden Vertragsleistungen des Mitglieds. Ein Upgrade der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.‍

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.